Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen kann man diverse Leistungen erst nach einer längeren Wartezeit in Anspruch nehmen. Es gibt aber auch Vertragsabschlüsse ohne Wartezeiten. Hier greift die Leistung sofort und nicht erst nach ein paar Monaten. Man sollte dabei bedenken, dass eine Rechtsschutzversicherung immer mehrere Bereiche abdeckt.
Dies bedeutet, dass es Policen gibt, die vertraglich erst nach einer gewissen Zeit in Anspruch genommen werden können. Während dieser Wartezeit werden auch z.B. etwaige Streitigkeiten nicht übernommen. Mithilfe der Karenzzeit schützt sich der Anbieter also vor streitlustigen Versicherungsnehmern.
Welche Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit die beste ist, kann einfach mithilfe eines Vergleichs herausgefunden werden. Alles was Sie sonst zur Wartezeit wissen müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
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Keine Wartezeit bei Anbieterwechsel
Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist möglich, auch in Österreich. Sie kann den Verbrauchern einige Vorteile zuspielen. Nach Vertragsabschluss verzichtet der Versicherer auf Wartezeiten, weil sein neuer Kunde zuvor schon rechtsschutzversichert war. Bei Kunden, die bereits vorversichert waren, gehen Anbieter davon aus, dass keinerlei Rechtsstreitigkeiten vorliegen und die Versicherung nicht deshalb angestrebt wurde zu wechseln. Solche wartezeitlosen Übergänge werden in Österreich z.B. bei Mietrechtsschutzpolicen, Eigentums- oder Privatpolicen angeboten.
Ist ein Wechsel ohne Wartezeit angestrebt so gibt es dafür eine Grundvoraussetzung. In der neuen Police müssen die versicherten Risiken durch die alte Versicherung abgedeckt werden. Mehrere Anbieter bedeutet auch unterschiedliche Details. Hier lohnt sich der Vergleich. Ein Vertrag sollte immer lückenlos geprüft werden. Ist die Entscheidung gefallen, dass es ein neuer Anbieter werden soll und es droht bereits ein Rechtsstreit so ist auf jeden Fall zu einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit zu raten. Nur so kann garantiert werden das alle unvermeidlichen Kosten erstattet werden.
Wozu gibt es Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung?
Im Allgemeinen gelten Wartezeiten dafür, dass Verbraucher nicht in einem bereits vorhandenen teuren Streit wechseln. Besondere, intensiver Streitigkeiten, wie Scheidungen oder starke Differenzen mit dem Arbeitgeber, werden daher erst ab einer kleinen Karenzzeit übernommen. Würden die Anbieter anders entscheiden, wären die Beiträge vermutlich kaum zahlbar. Schließlich ist die Wartezeit eine Art Eigenschutz der Versicherer.
Jedoch werden immer mehr Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeiten angeboten, um einfach mehr Neukunden zu gewinnen. Lediglich die Kategorien Rechtsschutz in Ehesachen und Rechtsschutz in Unterhaltssachen unterliegen stets einer etwas längeren, vertraglichen Wartezeit. Zudem zahlen die meisten Rechtsschutzversicherungen stets bestimmte Fälle ohne Wartezeit. Zu diesen gehören etwa Schadensersatz und Ordnungswidrigkeiten.
Welche Wartezeiten gibt es?
Wie im vorherigen Abschnitt beschrieben, haben unterschiedliche Bausteine einer Rechtsschutzversicherung verschiedene Wartezeiten. Im folgenden erhalten Sie eine Übersicht zu den möglichen Wartezeiten:
Rechtsschutz | Wartezeit |
Rechtsschutz für Schadensersatz | keine |
Rechtsschutz für Ordnungswidrigkeiten | keine |
Rechtsschutz für Strafrecht | keine |
Rechtsschutz für Disziplinar- und Standesrecht | keine |
Rechtsschutz für Verwaltungsrecht | 3 Monate |
Rechtsschutz für Wohnungs- und Grundstücksrecht | 3 Monate |
Rechtsschutz für Arbeitsrecht | 3 Monate |
Rechtsschutz für Unterhaltsrecht | 12 Monate |
Rechtsschutz für Ehesachen | 36 Monate |
Rechtsschutz für Erbsachen | 36 Monate |
Sind Rechtsschutzversicherungen in Österreich ohne Wartezeit teurer?
Auf den ersten Blick ist die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit im ersten Versicherungsjahr erheblich billiger. Des Weiteren erkennt der Kunde, dass er für mehr Leistung weniger zahlen muss. Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeiten werden immer zu den gleichen Tarifen angeboten, wie Rechtsschutzversicherungen mit Wartezeiten.
Kann ich eine Rechtsschutzversicherung auch rückwirkend abschließend?
Aufgrund der bereits vielfach genannten Wartezeiten ist es nahezu unmöglich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abzuschließen. Schließlich dient ein Rechtsschutz als Vorsorge. Sie sollten deshalb die Versicherung lieber früher als zu spät abschließen.
Dennoch bieten auch einige wenige Anbieter eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend an. Diese rückwirkende Versicherung betrifft in der Regel allerdings nur spezielle, eher kostengünstige Rechtsstreitigkeiten.
Lesen Sie mehr dazu hier: Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?