Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht – das müssen Sie wissen

Wenn Ihnen der Arbeitgeber mit der Kündigung droht oder den Urlaub verweigert, so sollten Sie sich nicht einfach durch den Druck einschüchtern lassen. In vielen Fällen nutzen die Arbeitgeber Ihre Position aus, auch wenn diese rechtlich nicht richtig ist. In einigen Fällen kann sich somit eine gerichtliche Auseinandersetzung lohnen. Damit Sie dabei nicht auf den Kosten sitzen bleiben sollten Sie eine Berufs- beziehungsweise Arbeitsrechtsschutzversicherung abschließen. Welche Punkte es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie im folgenden Artikel.

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Welche Bereiche werden durch eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abgedeckt?

Grundsätzlich ist es Ziel einer Arbeitsrechtsschutzversicherung den Kunden in Rechtsstreitigkeiten rund um die Arbeit zu versichern. Häufig vorkommende Fälle sind zum Beispiel:

  • Kündigungen
  • Abmahnungen
  • Überstunden
  • Entlohnung
  • Arbeitszeugnisse
  • Mutterschutz

 

Welche Leistungen und Kosten übernimmt eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?

Eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht kann für Sie als Kläger zu erheblichen Kosten führen. Dies gilt auch, wenn Sie den Prozess gewinnen sollten. Denn anders als bei zivilrechtlichen Verhandlungen, müssen Sie im Arbeitsrecht die Anwaltskosten auch zahlen, wenn Sie den Prozess gewinnen. Besitzen Sie allerdings eine Arbeitsrechtsschutzversicherung so übernimmt diese die Kosten für:

  • Anwalt
  • Gericht und Gerichtsvollzieher
  • Gutachten
  • Zeugen
  • Schlichtungsverfahren

Dennoch gibt es auch Punkte, in denen Sie keine Hilfe von dem Versicherer erhalten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie lediglich eine Beratung eines Anwalts benötigen. Gleiches gilt, wenn Sie nur eine Androhung einer Strafe haben, diese aber noch nicht ausgesprochen wurde. Damit die Versicherung einen Fall aufnimmt, muss ein Rechtsfall bereits vorliegen, das heißt eine Kündigung bereits schriftlich vorliegen.

Einige Versicherungen bieten ihren Kunden monatlich eine Beratung im Wert von 100€ an, diese kann für derartige Fälle genutzt werden. Ist im Vorfeld bereits abzusehen, dass keine Chancen auf Gewinn des Prozesses bestehen, so verweigern die Versicherungen Ihre Hilfe ebenso wie bei Folgen einer Straftat.

 

Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit

Bahnt sich eine rechtliche Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber an, so gilt es so schnell wie möglich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Die Wartezeit, bevor Sie von dieser Versicherung Gebrauch nehmen können liegt bei 3 Monaten. In diesem Zeitraum haben Sie keinerlei Anspruch auf Leistungen des Versicherers.

Wenn Sie bereits eine Arbeitsrechtsschutzversicherung besitzen und lediglich den Anbieter wechseln, so entfällt die Wartezeit. Dabei ist jedoch wichtig, dass kein Tag zwischen den beiden Versicherungen liegt. Bereits ein Tag ohne entsprechende Versicherung sorgt für eine Wartezeit von 3 Monaten.

Mehr zum Thema erfahren Sie hier: Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit.

 

Was gilt es beim Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung zu beachten?

Der Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung ist in der Regel an eine Privatrechtsschutzversicherung geknüpft. Nur selten wird diese einzeln angeboten, sondern oftmals als Zusatz einer Privatrechtsschutzversicherung.

Im Vorfeld sollten Sie sich jedoch fragen, ob Sie diese Versicherung überhaupt benötigen. Denn als Selbstständiger zum Beispiel gibt es keine Fälle, in denen Sie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung benötigen könnten. Bei dem Eintritt in eine Gewerkschaft wiederum erhalten Sie in der Regel auch einen Rechtsschutz für den Arbeitsbereich.

Weiterhin gilt es die gängigen Aspekte einer Versicherung zu beachten. Neben der Deckungssumme ist auch die Selbstbeteiligung zu beachten. Möchten Sie Ihren Anwalt im Fall selber wählen, so benötigen Sie eine freie Anwaltswahl. Ein sehr guter Punkt ist die Telefonberatung, welche in vielen Fällen bereits klären kann, ob es sich lohnt zu klagen oder nicht.

 

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