Wir möchten hiermit mitteilen das wir keine steuerlichen Auskünfte geben dürfen, dieser Beitrage beruht auf unseren Recherchen. Kontaktieren Sie immer einen Steuerberater!
Die Frage, ob eine private Rechtschutzversicherung steuerlich abgesetzt werden kann, muss in erster Linie mit einem klaren Nein beantwortet werden. Dies ist damit zu begründen, dass es sich bei einer Rechtsschutzversicherung um eine Sachversicherung handelt. Andere Versicherungen, die beispielsweise der Vorsorge dienen sind zwar durchaus absetzbar, zu einer solchen gehört die Rechtsschutzversicherung aber nicht. Jedoch gibt es auch, in dem hier eigentlich so deutlich vorliegenden Fall eine Möglichkeit, doch noch finanzielle Anteile bei der Versicherung geltend zu machen.
>>>Hier Klicken zum Vergleich<<<
Wann die Rechtsschutzversicherung dennoch steuerlich absetzbar ist
Eine Rechtsschutzversicherung kann für ganz unterschiedliche Bereiche des Alltags nützlich sein, da sie den Versicherungsnehmer im Ernstfall vor hohen Kosten schützt. Diese alltäglichen Situationen, die über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können sind meist privater Natur. Jedoch kann auch eine Verkehrsrechtsschutz- und eine Berufsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Diese beiden Versicherungen sind durchaus von der Steuer absetzbar. Durch sie werden die anfallenden Anwaltskosten, ebenso wie die Gerichtskosten von der Versicherung, bei vorliegen eines Versicherungsfalls übernommen.
Wer jedoch eine Vollrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann ebenfalls Teile der anfallenden Kosten steuerlich geltend machen. Dies gilt meist für den Schutz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Beachtet werden sollte außerdem, dass diese Regel nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für die Familienmitglieder gilt.
Der Beitragsanteil
Wie soeben erwähnt, ist der Teil der privaten Vollrechtsschutzversicherung absetzbar, der sich auf den arbeitsrechtlichen Schutz bezieht, und das in voller Höhe. Jedoch ist es wichtig zu beachten, dass hierfür die anteilige Höhe des monatlich zu zahlenden Versicherungsbeitrages exakt angeben werden muss. Ohne diese Angabe kann bei der Steuer keine Absetzung erfolgen. Dies ist deshalb hier so ausführlich dargestellt, da sich häufig aus den Vertragsunterlagen mit der Versicherungsgesellschaft dieser Betrag nicht eindeutig ergibt. In einem solchen Fall sollte rechtzeitig, vor Abgabe der Steuererklärung die Versicherung kontaktiert werden. Diese kann dann den dementsprechenden Betrag ausweisen und dem Vertragsnehmer ein Schriftstück zuschicken, das dieser wiederum der Steuerklärung beilegen kann. Es handelt sich dabei um keinen großen Aufwand für die Versicherung, da hierbei meist nur ein vorgefertigtes Formular ausgefüllt werden muss.
Die Absetzung in der Steuererklärung
Wer aufgrund seines Berufs eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat oder wer nur den entsprechenden Anteil aus seiner Vollrechtsschutzversicherung erstattet haben möchte, der kann die entstandenen Kosten als Werbungskoste geltend machen. Dies erfolgt im Zuge der Einkommenssteuer. Es sollte letztendlich nicht unerwähnt bleiben, dass sich dieser Aufwand nur bezahlt macht, wenn der Werbungskostenpauschbetrag eine Höhe von 1000 Euro im Jahr überschreitet.
Am Besten ist immer vorher einen Steuerberater dazu fragen!