Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

Wenn ein Rechtsstreit ansteht, erwarten Sie hohe Kosten. Falls Sie sich deshalb die Frage stellen, ob eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abgeschlossen werden kann, sind Sie hier genau richtig. Im Folgenden beantworten wir Ihnen diese und weitere Fragen zum Thema.

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Kurze Antwort

Versicherungen dienen zur Vorsorge. Das ist auch bei Rechtsschutzversicherungen nicht anders. Entsprechend ist in der Regel kein rückwirkender Abschluss möglich. Stattdessen besitzen die meisten Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit, die vergehen muss, bevor bestimmte Versicherungsleistungen abgerufen werden können.

Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel: Einige Anbieter bieten seit kurzem auch rückwirkende Rechtsschutzversicherungen an. Diese können jedoch nur für bestimmte Fälle rückwirkend genutzt werden. Ein Beispiel hierfür sind etwa Ordnungswidrigkeiten, die ein Fahrverbot zur Folge hätten.

 

Lange Antwort

Sie haben nun in kurzer Form erfahren, dass Rechtsschutzversicherungen in der Regel nicht rückwirkend abgeschlossen werden können. Diese Informationen möchten wir im Folgenden vertiefen. So gehen wir auf die Wartezeiten beim Rechtsschutz ein und erklären Ihnen, weshalb es keine bzw. kaum rückwirkende Rechtsschutzversicherungen gibt. Ebenso stellen wir Ihnen Ausnahmen vor, bei denen ein Rechtsschutz rückwirkend abgeschlossen werden kann.

 

Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen

Ausnahmslose jede Rechtsschutzversicherung besitzt gewisse Wartezeiten. Mit diesen schützt sich der Versicherer vor einem teuren Rechtsstreit, für den er direkt nach Vertragsschluss mit dem Versicherungsnehmer zahlen müsste. Wie lange die Wartezeit ist, hängt vom Versicherer, den gewählten Tarif und der Versicherungsleistung ab. So beträgt die Wartezeit bei einem Streit im Verwaltungsrecht beispielsweise durchschnittlich 3 Monate, während die Wartezeit für einen Rechtsschutz in Ehesachen häufig 36 Monate beträgt.

Deshalb gilt: Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung lieber vorzeitig ab als zu spät. Nur so können Sie sichergehen, dass Sie Ihre Leistungen im Fall eines Rechtsstreits erhaltene. Sie können auch einen Versicherungsvertrag abschließen, wenn Sie sich aktuell in einem Rechtsstreit befinden. Dann erhalten Sie nur eben keine Unterstützung für die aktuelle Streitigkeit.

Lesen Sie mehr dazu hier: Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit.

 

Deshalb gibt es keine rückwirkenden Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherungen besitzen Warezeiten, um das Risiko für den Versicherer möglichst zu verringern. Sollte ein Rechtsschutz jedoch rückwirkend abgeschlossen werden können, würde das Risiko für den Versicherer erheblich steigen. Dafür gibt es mehrere Gründe.

Einerseits müsste der Versicherer für einen Rechtsstreit finanziell aufkommen, über den er keine Vorkenntnisse besitzt und der eventuell hohe Kosten aufbringt, obwohl der Versicherungsnehmer noch keinen einzigen Beitrag gezahlt hat.

Zum anderen würden viele wohl erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließen, wenn sie bereits in einen Streit verwickelt sind. Entsprechend würde sich die finanzielle Kalkulation der Versicherer ändern. Die Beiträge würden im schlimmsten Fall so sehr ansteigen, dass kaum jemand eine Rechtsschutzversicherung abschließen könnte bzw. es sich schlichtweg nicht finanziell lohnen würde, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Alternativ dazu würden die Vertragslaufzeiten so steigen, dass der Versicherungsnehmer über viele Jahre an den Versicherer gebunden ist. Ein Wechsel des Versicherers und damit eine Anpassung an die eigenen Lebensverhältnisse wäre in dieser Zeit nicht möglich.

 

Ausnahmefälle für rückwirkende Versicherungen

Trotz der genannten Risiken gibt es einige Versicherer, die einen rückwirkenden Rechtsschutz ermöglichen. Das it allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise werden anwaltliche (Erst-)Beratungen bis zu einem bestimmten Wert pro Jahr häufig ohne Wartezeit durch die Versicherer erstattet.

Einige Versicherer gehen sogar einen Schritt weiter und zahlen etwa Rechtsstreitigkeiten im Fall von Ordnungswidrigkeiten, die ein Fahrverbot zur Folge hätten. Ebenso werden zum Teil Streitigkeiten im Arbeitsrecht rückwirkend von den Versicherungen übernommen. Eine solche rückwirkende Rechtsschutzversicherung ist in der Regel jedoch recht teuer, besitzt eine lange Vertragslaufzeit und eine ebenfalls hohe Selbstbeteiligung.

Deshalb können wir uns nur noch einmal wiederholen:

Schließen Sie Ihren Rechtsschutz lieber früher ab als zu spät!

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Fazit – Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

Im Text haben Sie erfahren, dass Rechtsschutzversicherungen üblicherweise nicht rückwirkend abgeschlossen werden kann. Ebenso haben wir Ihnen erklärt, wann es dennoch möglich ist und warum es die Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen gibt. Wir hoffen, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten!

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