Rechtsschutzversicherung für Erbrecht – das müssen Sie wissen

Geht es um Geld, kommt es hin und wieder auch in den besten Familien zu Streitigkeiten. Verstirbt ein Angehöriger und hinterlässt den Hinterbliebenen ein Erbe so gehen mit der Verteilung oftmals Auseinandersetzungen einher. Enden diese vor Gericht, so können die Kosten für das Verfahren schnell das eigentliche Erbe übersteigen.

Um sich davor abzusichern gibt es bei vielen privaten Rechtsschutzversicherungen eine Erweiterung für Erbrecht. In diesem Artikel möchten wir Ihnen zeigen, was im Bereich Erbrecht durch die Rechtsschutzversicherungen abgedeckt wird und was es dabei zu beachten gilt.

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Welche Leistungen und Kosten übernimmt eine Erbrechtsschutzversicherung?

Kosten bei Streitigkeiten im Erbrecht entstehen nicht nur vor Gericht. Auch für Beratungen eines Anwalts oder bei einer Mediation können Kosten anfallen. Ob diese von der Versicherung übernommen werden ist jedoch abhängig von Anbieter und dem gewählten Tarif.

Mögliche Streitpunkte, bei denen es zu einer Auseinandersetzung kommen kann sind beispielsweise eine versuchte Enterbung, der Wert einer Immobilie oder anderer Güter und ein Testament.

  • Anwalt
  • Gericht und Gerichtsvollzieher
  • Gutachten
  • Schlichtungsverfahren

 

Erbrechtsschutz ohne Wartezeit

Wie im Privatrecht üblich gilt auch für das Erbrecht im Bereich der Privatrechtsschutzversicherung eine Wartezeit von 3 Monaten. Diese Zeit muss also zwischen Vertragsabschluss und Inanspruchnahme vergehen.

Diese Wartezeit lässt sich nur dann verkürzen, wenn es sich um einen Versicherungswechsel handelt und bereits vorher ein Tarif bestand. In diesem Fall entfällt eine Wartezeit komplett. Wichtig ist dabei allerdings, dass zwischen den beiden Verträgen kein Tag liegen darf. Bereits ein Tag ohne Versicherung führt zu einer Wartezeit von 3 Monaten.

Mehr zum Thema erfahren Sie hier: Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit.

 

Was gilt es beim Abschluss einer Erbrechtsschutzversicherung zu beachten?

Bevor Sie eine Versicherung abschließen sollten Sie sich im klaren darüber sein, ob Sie eine derartige Versicherung überhaupt benötigen. Nicht immer lohnt sich jede Versicherung für jede Person. Denn die Kosten einer Versicherung können in bestimmten Fällen höher sein, als mögliche Gerichtskosten, falls diese überhaupt fällig werden.

Im Bereich Erbrecht richten sich die Kosten einer Verhandlung nach dem Streitwert. Können Sie also mit Sicherheit sagen, dass es sich bei dem Erbe maximal um rund 10.000€ handelt, so lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung für Erbrecht in der Regel nicht. Sind die alleiniger Erbe oder das Erbe ist zwischen Ihnen und den weiteren Erben mit großer Sicherheit aufgeteilt, so können auch Sie überlegen von einer Versicherung abzusehen.

Haben Sie sich für den Abschluss einer Privatrechtsschutzversicherung für Erbrecht entschieden, so gilt es auch hier einige Punkte zu beachten. Grundlegend unterscheidet sich der Umfang der Versicherung je nach Anbieter und Tarif. Während einzelne Policen nur eine Beratung beinhalten kommen andere für alles von Beratung über Mediation bis hin zu Verfahrenskosten auf.

Ein weiterer Punkt ist die Deckungssumme. Diese grenzt die Übernahme der Kosten durch den Versicherer ein. Beachten Sie, dass all diese Punkte eine Auswirkung auf den Beitrag haben. Wählen Sie etwa eine zu hohe Versicherungssumme können die Beiträge am Ende höher liegen als das eigentliche Erbe.

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