Was passiert mit einer Rechtsschutzversicherung nach Tod des Versicherungsnehmers?

Der Tod eines geliebten Menschen hinterlässt stets Schmerz und Trauer. Darüber hinaus haben die Hinterbliebenen diverse organisatorische Dinge zu erledigen. Hierzu zählt etwa die Todesmeldung an Versicherer und Energieversorger. Was Sie im Fall einer Rechtsschutzversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers beachten müssen, erfahren Sie im Folgenden:

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Wie bei jeder Versicherung müssen Sie auch bei der Rechtsschutzversicherung zunächst einmal den Tod des Versicherungsnehmers beim Versicherer melden. Nehmen Sie dazu so früh wie möglich mit dem Kundenservice Kontakt auf. Für die Erstmeldung wird in der Regel eine Sterbeurkunde benötigt. Wenn möglich, sollten Sie auch den Kontakt des Notars mitteilen, der für die Abwicklung der Verlassenschaft verantwortlich ist.

Ob die Rechtsschutzversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter besteht, hängt von deren Inhalten und der Zahlung ab. Beinhaltet die Versicherung einen persönlichen Schutz, etwa beim Fahrerschutz im Verkehrsrechtsschutz, endet das Versicherungsverhältnis normalerweise mit dem Tod des Versicherungsnehmers.

Ist der Versicherungsbeitrag hingegen übertragbar und wird weitergezahlt, kann die Rechtsschutzversicherung vom neuen Beitragszahler übernommen werden. Das ist beispielsweise dann möglich, wenn Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Auto abgeschlossen wurde und nicht für einen bestimmten Fahrer. Wird die Versicherung nicht weitergezahlt, erlischt das Vertragsverhältnis.

In jedem Fall sollten Sie den Versicherer kontaktieren und mitteilen, ob die Versicherung übernommen wird.

Wir möchten Ihnen unser herzlichstes Beileid für Ihren Verlust aussprechen.

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