Eine Rechtsschutzversicherung soll Sie im Fall eines Rechtsstreits vor hohen finanziellen Kosten absichern. So übernimmt die Rechtsschutzversicherung etwa Gerichtskosten und Zeugengelder, aber auch die Anwaltskosten. Doch zahlt die Rechtsschutzversicherung jeden Anwalt? Und darf ich den Anwalt frei auswählen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung besitze? Im Folgenden erhalten Sie von uns die Antwort.
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Die Antwort:
Grundsätzlich haben Sie bei einem gerichtsanhängigen Verfahren eine freie Anwaltswahl. Dies bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten des frei gewählten Anwalts übernimmt. Dieses Recht auf die freie Wahl des Anwalts darf auch nicht durch eine Klausel im Versicherungsvertrag eingeschränkt werden.
Eine Ausnahme dafür ist die Anwaltswahl bei außergerichtlichen Vertretungen vor dem eigentlichen Rechtsstreit. Hier kann der Versicherer entscheiden, welche Kosten er übernimmt. Das kann er auch davon abhängig machen, ob ein von der Versicherung vorgeschlagener Anwalt ausgewählt wird. Und selbst dann sind die Anwälte nur dazu berechtigt, die mit dem Versicherer vereinbarten Leistungen und Kosten abzurechnen.
Weiterhin beinhalten viele Rechtsschutzversicherungen eine sogenannte Selbstbehaltes-Klausel. Ist diese vorhanden, müssen Sie als Versicherungsnehmer einen gewissen Prozentsatz der Kosten, die im Rahmen des Rechtsstreits entstehen, selber zahlen.
Wichtig: Unabhängig davon, ob Sie selber den Anwalt auswählen oder einen Anwalt des Versicherers wählen, sollten Sie den Anwalt nicht selber beauftragen. Stattdessen sollte die Auftragserteilung durch den Versicherer nach Absprache mit diesem erfolgen. Nur So können Sie sichergehen, dass die Kosten übernommen werden.
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie freie Anwaltswahl haben und sämtliche Kosten durch die Versicherung übernommen werden, vergleichen Sie die verschiedenen Anbieter und wählen Sie den beste Tarif für Ihre Ansprüche: