Rechtsschutzversicherungen übernehmen Rechts- und Schadenskosten in unterschiedlichen Bereichen. Sie übernehmen Gerichtskosten und Schadensersatzkosten im Bereich Berufsleben, Familienleben, im Straßenverkehrsbereich und im Bereich Nachbarschaftsstreitigkeiten. Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen hierbei nicht nur den Schadensersatz von verursachten Schäden, sondern decken auch die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn Gerichtsverhandlungen negativ für den Versicherten ausgehen. Wenn der Versicherte etwa einen Schaden in den genannten Bereichen verursacht und die Betroffenen des Schadens diesen vor Gericht bringen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltskosten, damit der Versicherte nicht für diese Kosten aufkommen muss, welche sich im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich belaufen können.
Rechtsstreitigkeiten haben jedoch nicht in allen Fällen etwas mit Sachschäden zu tun. Es kann sich bei Rechtsstreitigkeiten auch um Themen wie Besitzansprüche von Grundstücken und Immobilien oder Fahrzeugen handeln. Ein weiteres Gebiet von Rechtsschutzversicherungen ist das Mietrecht. Hierbei springt die Versicherung bei Problemen mit dem Vermieter ein. Rechtsschutzversicherungen decken darüberhinaus auch das Berufsleben ab. In diesem Fall kann die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten bei einer Klage wegen Kündigung oder wegen eines geforderten Schadensaufkommens seitens des Unternehmens übernehmen. Rechtsschutzversicherte können bei einer Kündigung eine hohe Abfindung aushandeln oder das Unternehmen dazu zwingen, die Rechtsschutzversicherten weiter zu beschäftigen. Gerade im Arbeitsrecht werden Rechtsschutzversicherungen von vielen Berufstätigen in Anspruch genommen.
Kurze Antwort
Eine Rechtsschutzversicherung kommt in der Regel für Kosten auf, welche in Folge von rechtlichen Auseinandersetzungen entstehen. Neben Anwalts- und Gerichtskosten werden ebenfalls Zeugengelder und Kosten von Sachverständigen übernommen. Die Kosten werden dabei unabhängig vom Ausgang des Prozesses von der Versicherung getragen. Die genauen Versicherungspunkte variieren je nach Versicherung und dem gewählten Tarif.
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Der genaue Schutz durch eine Rechtsschutzversicherung ist also, wie bereits erwähnt, abhängig von der jeweiligen Versicherung und dem gewähltem Tarif. Im folgendem Abschnitt erfahren Sie ausführlich, wann eine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt und wovon der Versicherungsschutz noch abhängig ist.
Die richtige Rechtsschutzversicherung
Wer eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchte, kann verschiedene Versicherungen miteinander vergleichen. Jede Versicherung bietet die Möglichkeit an, Rechtsschutz nur in bestimmten Bereichen in Anspruch zu wählen. Je weniger Bereiche betroffen sind, desto geringer fallen die monatlichen Versicherungskoten aus. Ein Versicherter bei einer Rechtsschutzversicherung kann diese beispielsweise nur im Bereich Arbeitsrecht in Anspruch nehmen. Der Versicherte kann sich jedoch auch im Familienrecht oder im Hausrecht absichern lassen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur Kosten für Gerichtverhandlungen und Schäden in den Bereichen, für die der Versicherte zahlt. Ein universeller Rechtsschutz kostet mehr als ein Rechtsschutz in einzelnen Rechtsbereichen. Neben den ausgewählten Versicherungsfeldern haben auch noch Faktoren wie Dauer der Mitgliedschaft bei der Versicherung und Fälle, bei denen die Versicherung in Anspruch genommen wurde. Je seltener die Versicherung in Anspruch genommen wird, desto geringer fallen die monatlichen Versicherungskoten aus. Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung können auf den Internetseiten angesehen werden. In Versicherungsbüros werden interessierte Kunden ebenfalls genauestens über Kosten und Versicherungsarten informiert.
Wann zahlt eine Rechtsschutzversicherung nicht?
Bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich im Vorfeld klar sein, in welchen Bereichen Sie versichert sein möchten. Verzichten Sie bei Vertragsabschluss auf bestimme Bereiche, so erhalten Sie im Ernstfall keine Hilfe durch Ihren Versicherer. Scheidungsverfahren oder auch Erb- sowie Familienrecht sind bei den meisten Versicherern Zusatzleistungen, welche extra ausgewählt werden müssen. Im Zusammenhang von Baumaßnahmen greift eine Rechtsschutzversicherung in der Regel ebenfalls nicht. Geht es um Baugenehmigungen oder Finanzierungen, müssen anfallende Kosten selbst getragen werden. Wenn Sie sich im Vorfeld eines Verfahrens sicher sein wollen, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, können Sie bei dieser ganz einfach eine Anfrage stellen und sind auf der sicheren Seite. Denn neben den wählbaren Bereichen gibt es auch Punkte, bei der eine Rechtsschutzversicherung nie greift.
Von einer Rechtsschutzversicherung ausgenommen sind:
- Rechtsverfahren gegen den eigenen Versicherer
- Verhandlungen vor den Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen
- Anklagen bei vorsätzlichen Straftaten
- Klagen zur Abwehr von Rechtsansprüchen
- Streitigkeiten auf Grund von Baumaßnahmen
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten im Ausland?
Möchten Sie für eine kurze oder auch längere Zeit ins Ausland, so sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Versicherer über die Abdeckung erkunden. Je nach Versicherer und gewähltem Tarif ist ein Versicherungsschutz im Ausland nicht immer inklusive. Die meisten Versicherer tragen im europäischen Ausland die gleichen Kosten wie im Inland. Außerhalb der EU greifen die meisten Rechtsschutzversicherungen nicht. Möchten Sie sich dort aufhalten, empfehlen wir den Abschluss einer extra Versicherung. Möglicherweise bietet auch Ihr Versicherer eine zusätzliche Erweiterung des Versicherungsschutzes an.
Wartezeiten einer Rechtsschutzversicherung beachten
Benötigen Sie Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung, so kann je nach Bereich die Laufzeit des Vertrages entscheidend darüber sein, ob die Versicherung einspringt oder nicht. In Bereichen wie Strafrecht, Disziplinar- und Standesrecht oder auch als Rechtsschutz für Ordnungswidrigkeiten gibt es in der Regel keine Wartezeiten. In anderen Bereichen muss eine Versicherung jedoch über einen bestimmten Zeitraum laufen, eh ein Anspruch besteht. Eine Wartezeit von 3 Monaten gibt es im Normalfall im Bereich Verwaltungsrecht, Wohnungs- und Grundstücksrecht sowie Arbeitsrecht. Unterhaltsrecht bedarf einer Laufzeit von 12 Monaten. Ganze 36 Monate hingegen beträgt die Wartezeit bei Ehe- und Erbsachen.
Lesen Sie hier mehr dazu: Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit