Sie möchten Ihre Rechtsschutzversicherung kündigen? Dann sind Sie hier genau richtig. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, was Sie bei der Kündigung eines Rechtsschutzes beachten müssen. Außerdem stellen wir Ihnen eine kostenlose Vorlage für die Kündigung als Download zur Verfügung.
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Gratis Kündigungsmuster
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Benötigte Daten für die Kündigung
Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung ordentlich kündigen, müssen Sie keinen Grund für die Kündigung nennen. Bestimmte Daten dürfen jedoch in keinem Fall fehlen. Zu diesen zählen Ihre Adressdaten, die Versicherungsnummer, Ihre Kundennummer, der Kündigungstermin und das Datum des Schreibens. Ebenso muss die Kündigung handschriftlich von Ihnen unterschrieben werden.
Ihre Adressdaten
Ihre Versicherungsnummer
Kündigungstermin & Datum des Schreibens
Form der Kündigung
Wer seine Rechtsschutzversicherung kündigen möchte, sollte dies unbedingt schriftlich tun, denn in den meisten Versicherungsverträgen ist die Kündigung bzw. der Rücktritt in schriftlicher Form vereinbart. Die Kündigung muss dabei kein formvollendeter Brief sein, es reicht vielmehr, wenn man seinen Willen die Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden leserlich per Hand aufschreibt, den Brief mit einem Datum und seiner Unterschrift versieht und an die Versicherung sendet.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dass sie Kündigung bei der Versicherung ankommt, sollte den Brief per Einschreiben an die Versicherung senden. Zu beachten, ist, dass der Brief rechtzeitig vor Ende der Kündigungsfrist bei der Versicherung ankommt. Das heißt, man sollte die Kündigung rechtzeitig mit ein paar Tagen Vorlaufzeit absenden, auch wenn die Post im Regelfall nicht länger als ein bis zwei Tage braucht.
Eine Übermittlung per E-Mail zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist ebenso möglich. Hier sollte unbedingt eine Lesebestätigung eingefordert werden. Darüber hinaus bieten einige Anbieter auch eine Kündigung im Kundenportal an. Diese können Sie selbstverständlich auch nutzen.
Versand per Einschreiben
Kündigung im Kundenportal
Kündigungsfrist beachten
Im Regelfall beträgt die Laufzeit bei Rechtsschutzversicherungen ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vorher gekündigt wird. Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs hat hierzu Musterbedingungen zur Rechtsschutzversicherung veröffentlicht.
Zu beachten ist hierbei, dass die einjährige Vertragslaufzeit nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Auch können individuell vereinbarte besondere Rechtsschutz- oder Versicherungsbedingungen eine längere oder kürzere Frist vorsehen. Im Einzelfall wird daher geraten in den Versicherungsvertrag zu schauen, wann der regelmäßige Ablauf des Versicherungsjahres ist und bis wann spätestes gekündigt werden muss.
Außerordentliche Kündigung
Neben einer ordentlichen Kündigung können Sie die Kündigung in bestimmten Fällen auch außerordentlich durchführen. Dann muss die vertragliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden. Stattdessen gibt es abhängig vom jeweiligen Grund bestimmte Fristen:
Wegfall des Risikos
Wenn das Risiko vor dem Ablauf des Versicherungsjahres weggefallen ist, kann eine außerordentliche Kündigung durchgeführt werden. Das kann beispielsweise sein, wenn man eine spezielle Arbeitsgerichts-Rechtsschutzversicherung hat und unterjährig in Pension geht oder bei einer KFZ-Rechtschutzversicherung, wenn man das Fahrzeug verkauft und kein neues anschafft.
Dies muss der Versicherung allerdings schriftlich mitgeteilt werden. Hat man eine Rechtsschutzversicherung die mehrere Risiken einschließt und bei der ein Risiko wegfällt, so bleibt die Rechtsschutzversicherung allerdings in vermindertem Umfang, ohne das weggefallene Risiko, bestehen.
Schadensfall
Die Versicherung kann auch nach Eintritt eines Schadensfalles außerordentlich gekündigt werden, wenn man mit der Bearbeitungsweise der Versicherung oder der Kostenübernahme nicht zufrieden ist. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Diese Möglichkeit der Kündigung besteht auch für den Versicherer.
Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer den Beitrag zur Rechtsschutzversicherung, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Versicherer muss Sie rechtzeitig über die Preiserhöhung in Kenntnis setzen. Das bedeutet, mindestens einen Monat vor dem Einzug der Versicherungsprämie. Von da an haben Sie 4 Wochen Zeit, um die Kündigung des Rechtsschutzes durchzuführen.