Je nach Versicherer haben Sie die Möglichkeit über eine Familienversicherung im Bereich der Privatrechtsschutzversicherung Ihren Lebenspartner sowie die Kinder in den Versicherungsschutz einzuschließen. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen dem Familienrecht und der Familienrechtsschutz. Während das Familienrecht den Schutz in Streitigkeiten wie Erbe oder Ehe betitelt handelt es sich bei der Familienrechtsschutz um einen Tarif für die gesamte Familie.
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Ist ein Lebenspartner mitversichert?
Egal ob Sie verheiratet sind oder nicht, ein Lebenspartner der in Ihrem Haushalt wohnt, ist in einer Familienrechtsschutzversicherung mit abgesichert. Bei den meisten Versicherungen brauchen Sie diesen bei Vertragsabschluss namentlich nicht einmal angeben.
Erst im Schadensfall prüfen diese, ob es sich tatsächlich um einen im Haushalt lebenden Lebenspartner handelt. Besaßen Sie zu Vertragsabschluss keinen Lebenspartner, so können Sie dies bei den meisten Versicherern bequem auch später ändern.
Dennoch raten wir Ihnen, bei Ihrem Versicherer nachzufragen, ob Ihr Lebenspartner in die Versicherung aufgenommen werden kann. Viele Versicherungen sind nur für einzelne Personen und erlauben nicht die Aufnahme weiterer.
Sind Kinder in einer Familienrechtsschutz mitversichert?
Neben dem Lebenspartner sind auch Kinder unter gewissen Voraussetzungen mitversichert. Kinder die in Ihrem Haus wohnen sind in der Regel bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung mitversichert. Als weiteres Kriterium besteht eine Altersgrenze welche je nach Anbieter zwischen 25 und 27 Jahren liegt. Tritt einer der beiden Ereignisse ein, so endet für das Kind der Versicherungsschutz. Auch hier sollten Sie jedoch sicherheitshalber bei Ihrem Versicherer nachfragen.